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Jeden Tag erreichen uns neue Informationen zu Maßnahmen der Bundesregierung, der Bundesländer sowie der Europäischen Union und ihren Institutionen. Das klare, gemeinsame Ziel ist es, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutsche bzw. europäische Wirtschaft abzufedern. So hatten bereits am 13. März 2020 sowohl die deutsche Bundesregierung als auch die Europäische Kommission umfangreiche Maßnahmenpakete zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus vorgestellt.

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung umfasst insbesondere die Flexibilisierung von Kurzarbeitergeld, steuerliche Liquiditätshilfen, einen Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen sowie die Stärkung des europäischen Zusammenhalts. Im Eilverfahren hat der Bundestag in diesem Zusammenhang bereits das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld erlassen, wonach die Bundesregierung ermächtigt wurde, die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 abzusenken. Vielfältige Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung von Unternehmen wurden ebenfalls bereits umgesetzt. So wurden etwa die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit und ERP Gründerkredit – Universell gelockert, Umsatzgrenzen erhöht, etc. Daneben sollen zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW zur Verfügung gestellt werden. Diese befinden sich aktuell noch in Vorbereitung und unterliegen zudem dem Zustimmungsvorbehalt der Europäischen Kommission. Weitere Maßnahmen, etwa die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht befinden sich ebenfalls in Vorbereitung.

Auch die Bundesländer sind nicht untätig geblieben. Während beispielsweise in Bayern bereits ein bayerischer Rettungsschirm ins Leben gerufen wurde, haben auch andere Bundesländer umfangreiche Maßnahmen, wie die Erweiterung bestehender Finanzierungsprogramme, Erleichterungen, Ausnahmen von Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, etc. umgesetzt. Vielfach wurden auch steuerliche Maßnahmen, etwa die (zinslose) Stundung von Steuerschulden, die Anpassung von Vorauszahlungen sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlage umgesetzt. Weitere Maßnahmen befinden sich derzeit noch in Vorbereitung.

Flankiert werden diese Maßnahmen des Bundes und der Länder durch europäische Maßnahmen. Die Europäische Kommission hat beispielsweise die folgenden Maßnahmen angekündigt:

  • Liquiditätsmaßnahmen: aus dem EU-Haushalt soll 1 Milliarde Euro als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds bereitgestellt werden, um Banken zu motivieren, Kredite an kleine und mittlere Unternehmen sowie Midcap-Unternehmen zu vergeben;
  • Corona-Virus Response Investment Initiative: eine Initiative, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll über ausreichende Finanzierungsquellen zur Bekämpfung der Corona-Krise zu verfügen;
  • Flexibilisierung des Beihilferechts: Neben der Implementierung von verfahrenstechnischen Erleichterungen ermöglicht die Einstufung des Corona-Ausbruchs als „außergewöhnliches Ereignis“ die Genehmigung von Beihilfen zur Entschädigung von Unternehmen für Schäden, die durch den Corona-Ausbruch entstanden sind;
  • Flexibilisierung des EU-Finanzrahmens: Bei der Bewertung der Einhaltung von EU-Finanzvorschriften sollen einmalige fiskalische Maßnahmen, die zum Ausgleich der wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona ergriffen wurden, unberücksichtigt bleiben.

Auch die Europäische Zentralbank hat ein umfangreiches Paket, insbesondere das "Pandemic Emergency Purchase Program (PEPP)" mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein zeitlich befristetes Programm zum Erwerb von staatlichen und privaten Wertpapieren bis Ende des Jahres.

Gerade auch angesichts der sich vielfach noch in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen und Programme der Bundesregierung, der Bundesländer sowie der Europäischen Union handelt es sich aktuell um einen sehr dynamischen Bereich, der fast täglich weitere Möglichkeiten für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind mit sich bringt.

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