Übersicht

Als Ausdruck unserer gesellschaftlichen Verantwortung als internationale Wirtschaftskanzlei fühlen wir uns dem Gedanken der unentgeltlichen Rechtsberatung für gute, insbesondere gemeinnützige Zwecke verbunden („Pro Bono-Rechtsberatung”).

Mayer Brown hat für die Pro Bono-Arbeit schon früh innovative Ansätze verfolgt: Als eine der ersten Kanzleien haben wir einen strategischen Pro Bono-Plan entwickelt sowie Pro Bono-Arbeit zu einem Bestandteil unserer Kanzleikultur gemacht. Wir engagieren uns in Projekten auf lokaler Ebene ebenso wie in solchen mit globaler Reichweite. 

Unsere Struktur

Mayer Brown unterstützt jeden Anwalt bei der Teilnahme an Pro Bono-Mandaten und rechnet die Stunden entsprechend an. In den USA nehmen wir an der „Law Firm Pro Bono Challenge“ teil, bei der mindestens drei Prozent der abrechenbaren Stunden für Pro Bono-Arbeit eingesetzt werden sollen. Grundsätzlich ist unsere Pro Bono-Rechtsberatung am selben Standard wie reguläre Rechtsberatung zu messen. In Deutschland ist Mayer Brown Gründungs- und Vorstandsmitglied des Pro Bono Deutschland e.V., einem Zusammenschluss von mittlerweile mehr als 40 nationalen und internationalen Anwaltskanzleien. Der Verein hat das Ziel, die gesetzlichen und standesrechtlichen Rahmenbedingungen für Pro Bono-Rechtsberatung in Deutschland zu verbessern.

Das deutsche Pro Bono-Programm leiten zwei Anwälte, die auch Mitglied im europäischen sowie im weltweiten Pro Bono-Komitee von Mayer Brown sind.

Unsere Pro Bono-Arbeit

Durch unser Pro Bono-Programm helfen wir Menschen dabei, Herausforderungen ihres Lebens zu meistern, und tragen darüber hinaus dazu bei, Vereinigungen und Organisationen zu fördern, die grundlegende gesellschaftliche Fragen und Probleme lösen. Einige der Bereiche, die wir in Deutschland betreuen sind:

• Beratungsstellen
• Bezahlbarer Wohnraum
• Programme gegen Armut und Wirtschaftsentwicklungsinitiativen
• Kunst & Kultur
• Asyl-, Immigrations- und Flüchtlingsrecht
• Intellectual Property
• Internationale Menschenrechte und Rechtsgrundsätze
• Vermieter/Mieter Immobilienstreitigkeiten
• Mediations- und Streitbeilegungshilfestellung
• Microfinance/Social Finance
• Gemeinnützige und karitative Organisationen
• Rechte von Häftlingen
• Öffentliche Zuwendungen

Darüber hinaus spendet die Kanzlei regelmäßig für öffentlich-rechtliche Organisationen und war eine der ersten Großkanzleien, die Spendenaktionen und das Pro Bono-Programm zu einem Bestandteil ihrer Kanzleikultur gemacht hat.

Woran wir glauben

Wir beteiligen uns an Pro Bono- und gemeinnützigen Aktivitäten rund um die Welt, weil das nach unserer Überzeugung ein wichtiger Aspekt unseres Berufes als Rechtsanwalt und damit auch ein wichtiger Teil unserer Kanzlei ist.

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