Tue Gutes und berichte darüber – ESG Berichtspflichten in der EU
Sowohl der Finanzsektor als auch die Realwirtschaft sind immer mehr regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verschiedener Interessengruppen ausgesetzt, ESG-Kriterien zu erfüllen und ESG-Kennzahlen zu veröffentlichen. Gute ESG-Kennzahlen dürften künftig entscheidend für den Unternehmenserfolg sein, weil Geschäftspartner, Investoren und Verbraucher zunehmend ihre Entscheidungen daran ausrichten.
Bisher trafen ESG-Berichtspflichten nur Finanzinstitute und wenige große Unternehmen. Nach der neuen EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) werden künftig auch mittelständische Unternehmen ab 250 Beschäftigte erfasst. In der EU müssen dann ca. 50.000 Unternehmen zu ihren ESG-Kennzahlen berichten.