Share

Das deutsche Insolvenzrecht ist in der Insolvenzordnung geregelt, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist und seither regelmäßig geändert wurde. Es gibt nur ein einheitliches Hauptinsolvenzverfahren, das sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen gilt. Das folgende White Paper konzentriert sich auf Unternehmen. Ein Insolvenzverfahren kann über jede natürliche oder juristische Person eröffnet werden, mit Ausnahme bestimmter juristischer Personen des öffentlichen Rechts, wie z.B. des Bundes oder der Länder. Auch gegen Rechtsträger, die keine juristischen Personen sind, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kann grundsätzlich ein Verfahren eröffnet werden.

Besondere Regelungen gelten im Falle der Insolvenz von besonders beaufsichtigten Unternehmen, z.B. Banken (insbesondere §§ 46 bis 47 Kreditwesengesetz, KWG), Zahlungsinstituten (§ 16 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, ZAG) oder Versicherungen (§ 88 Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG).

Herunterladen von Informationen

verwandte Beratungsfelder und Industrien

Beratungsfelder

Stay Up To Date With Our Insights

See how we use a multidisciplinary, integrated approach to meet our clients' needs.
Subscribe