Oktober 08. 2026

50 Mio. Euro an Betrüger überwiesen – und die D&O-Versicherung verschärft die Haftung?

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Das LAG Köln (Urteil v. 31.07.2026 – 8 SLa 603/25) hat einen Head of Global Treasury nach einem CEO-Fraud zur Zahlung eines Millionenschadens verurteilt und die fristlose Kündigung bestätigt.
Die wichtigsten Punkte:

  • D&O statt Haftungsprivileg: Eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung schließt die Haftungserleichterungen der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung aus – nach Ansicht des Gerichts sogar für Zahlungen vor Eintritt grober Fahrlässigkeit. Hier bleibt abzuwarten, ob das BAG diese Rechtsfortbildung zur den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung mit trägt.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Spätestens mit dem eigenen Chat-Eintrag, Millionen „ohne jeden Nachweis“ zu überweisen, war die Grenze überschritten. Pikant: Der Mitarbeiter hatte selbst in einem Awareness-Video mitgewirkt („Call me, don't just act“).
  • Fristlose Kündigung ohne Abmahnung: Ein einmaliger, grob fahrlässiger Pflichtverstoß mit außergewöhnlich hohem Schaden kann genügen.
  • Kein Mitverschulden des Arbeitgebers: Schulungen, IT-Sicherheit, Reporting – alle Einwände blieben erfolglos.
  • Darlegungslast beim Arbeitnehmer: Wer sich auf fehlende Deckung beruft, muss sie beweisen.

Das letzte Wort hat das BAG (Revision zugelassen, Az. 8 AZR 164/26). Unternehmen sollten D&O-Programme, Zahlungsfreigaben und Verifizierungsprozesse jetzt überprüfen. Für D&O-Versicherer steigt das Risiko, weil die Haftung von Arbeitnehmern nicht schon vorab durch Haftungsprivilegien ausscheidet. Das kann sich künftig auf die Prämien auswirken. 

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