Associate

Konstantin Kühn

Employment & Benefits, Employee Benefits, Executive Compensation

Übersicht

Konstantin Kühn berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individualarbeitsrechts und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen, bei der Gestaltung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen, bei Unternehmensumstrukturierungen und internen Untersuchungen.

Vor seiner Tätigkeit bei Mayer Brown war Konstantin Kühn als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Rechtsreferendar für verschiedene internationale Kanzleien in Frankfurt tätig.

Auszeichnungen

TOP Anwalt 2027 für Arbeitsrecht - F.A.Z. Institut, September, 2026

Ausbildung

  • Frankfurt am Main, Zweites Staatsexamen
  • Universität Passau, Erstes Staatsexamen
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Referendariat

Zulassungen

  • Frankfurt am Main, Deutschland

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch
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