Oktober 24. 2025

UK „Klone“ von EU Marken – ab 1. Januar 2026 droht Löschung bei Nichtbenutzung

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Seit dem Brexit hat das United Kingdom Intellectual Property Office (UKIPO) rund zwei Millionen EU Marken automatisch in vergleichbare UK Marken („UK Markenklone“) umgewandelt, um den Schutz im Vereinigten Königreich sicherzustellen.

Ab dem 1. Januar 2026 sind UK Markenklone, die nicht im Vereinigten Königreich benutzt wurden, löschungsreif. Das bedeutet, dass Dritte einen Antrag auf Löschung der Marke stellen könnten und die Marke alleine aufgrund des Umstandes der Nichtbenutzung gelöscht werden könnte. Die Rechteinhaber sollten daher umgehend prüfen, ob sie die Benutzung im Vereinigten Königreich glaubhaft machen können. Als Nachweise kommen insbesondere Rechnungen, Lieferscheine/Bestellbestätigungen, Umsatz  und Absatzstatistiken, Preislisten und Kataloge, Verpackungen, Etiketten und Produktfotos sowie Marketingunterlagen in Betracht – jeweils mit erkennbarem UK Bezug.

Prüfen Sie Ihr Markenportfolio auf UK Markenklone und deren Nutzung im Vereinigten Königreich. Beginnen oder intensivieren Sie die Benutzung rechtzeitig vor dem 1. Januar 2026. Wenn die Nutzung erst mittel  bis langfristig geplant ist, könnte eine Strategie, die auch Neuanmeldungen im Vereinigten Königreich beinhaltet, sinnvoll sein.

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