September 10. 2020

Die neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln

Share

Dr. Hagen Köckeritz, LL.M. oec. int. und Hasine Azim (beide Employment and Benefits Group von Mayer Brown LLP) hatten bereits im Rahmen ihres „Back to Business nach dem Lockdown“- Beitrags vom 18. Mai 2020 über den einheitlichen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard berichtet. Der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard, der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Dr. Stefan Hussy am 16. April 2020 vorgestellt wurde, enthält allgemeine an Arbeitgeber adressierte Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus am Arbeitsplatz einzudämmen.

Nunmehr sind die neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Sie sind am 20. August 2020 in Kraft getreten. Die neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln wurden unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt. Die Regeln gelten grundsätzlich für alle Bereiche des Wirtschaftslebens.

Die neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln beginnen mit einer Darstellung des Anwendungsbereichs, gefolgt von Begriffsbestimmungen (bspw.: SARS-CoV-2, filtrierende Halbmaske) sowie einem Abschnitt zur Gefährdungsbeurteilung. Im Anschluss werden die Schutzmaßnahmen (angelehnt an die 17 Punkte aus dem SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard) sowie Vorgaben zur arbeitsmedizinischen Prävention erläutert. Abschließend werden weitere Schutzmaßnahmen für besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze sowie besondere betriebliche Einrichtungen (bspw.: Baustellen, Unterkünfte) im Anhang dargestellt.

Besonders erwähnenswert ist, dass die neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard allgemein beschriebenen Schutzmaßnahmen konkretisieren. Gleichzeitig enthalten die neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln zusätzliche erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz während der Zeit der Corona-Pandemie. Arbeitgeber können jedenfalls bei Einhaltung dieser Regeln davon ausgehen, dass sie im Hinblick auf den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie rechtssicher handeln.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln (wie im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht): SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

verwandte Beratungsfelder und Industrien

Stay Up To Date With Our Insights

See how we use a multidisciplinary, integrated approach to meet our clients' needs.
Subscribe