2023年3月01日

Die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Die früher bekannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform sollte ursprünglich bereits ab dem 01.01.2022 der Vergangenheit angehören. Aufgrund technischer Probleme bei der Umsetzung und der anhaltenden Auswirkungen der Coronapandemie wurde die Pilotphase für die Umstellung bis Ende 2022 verlängert. Seit dem 01.01.2023 gelten neue Vorschriften für die Entgeltfortzahlung, und die meisten Arbeitnehmer sind nicht mehr verpflichtet, ihren Arbeitgebern aktiv eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Die von der deutschen Regierung beabsichtigte Digitalisierung und der geplante Abbau von Bürokratie im Ar-beitsrecht machen weiterhin Fortschritte. In diesem Beitrag werden die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Arbeitgeber näher beleuchtet.

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