2023年9月22日

Netzwerktreffen.digital - Hinweisgeberschutzgesetz: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Host/s:

Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.

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Gemeinsam mit der Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP) laden wir Sie herzlich ein zum Webinar

DGFP // Netzwerktreffen.digital | Hinweisgeberschutzgesetz - Was Arbeitgeber jetzt tun müssen
am 22. September 2023 von 10:00 Uhr - 11:00 Uhr.

Nach einigem Hin und Her im Gesetzgebungsverfahren ist nun am 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist ein effektiver Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die auf Missstände im Unternehmen hinweisen. Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem für derartige Meldungen einzurichten. Für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten gilt diese Pflicht ab sofort. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten kommen zunächst in den Genuss einer Schonfrist: sie trifft diese Verpflichtung erst ab dem 17. Dezember 2023. In Anbetracht des Aufwands, der mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen einhergeht, sind jedoch auch solche kleineren Unternehmen gut beraten, sich zeitnah mit dem Hinweisgeberschutzgesetz zu befassen.

Im Rahmen unseres digitalen Netzwerktreffens möchten wir einen Überblick über die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz geben. Dabei erörtern wir insbesondere, was bei der Einrichtung der internen Meldestelle zu beachten ist und inwieweit Konzerne sich einer zentralen Meldestelle bedienen können. Ferner erläutern wir, ob Unternehmen auf bereits bestehende Strukturen und Prozesse zurückgreifen können und inwieweit der Betriebsrat bei alledem zu beteiligen ist.

Zur Anmeldung >>>

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