Bürokratieentlastung im Arbeitsrecht: Kleine Schritte, aber in die richtige Richtung
- Dr. Hagen Köckeritz, LLM oec. int.,
- Philipp von Cornberg,
- Legal Intern
Die Wirtschaft ächzt unter zu viel Formalia, schon die Ampel wollte da Abhilfe schaffen. Ihr Bürokratieentlastungsgesetz, das nun voll in Kraft tritt, soll die Hemmschuhe abstreifen. Doch es gibt noch viel Nachholbedarf, erklären Hagen Köckeritz und Philipp von Cornberg.
Große Teile des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV), das noch von der Ampel-Regierung verabschiedet wurde, sind bereits am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Mit dem Vorsatz, die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten, bringt es einige wichtige Erleichterungen bei Formerfordernissen für die arbeitsrechtliche Praxis mit sich. Zum 1. Mai dieses Jahres treten weitere Regelungen in Kraft, weshalb sich ein aktueller Blick auf das noch junge Gesetz lohnt.
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