June 30, 2016

Europäische Marktmissbrauchsverordnung tritt in Kraft – Welche Emittenten müssen sich auf welche Neuregelungen einstellen?

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Am 3. Juli 2016 treten die Europäische Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) und gleichzeitig wesentliche Änderungen des WpHG durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) in Kraft.

Das hat weitreichende Konsequenzen für Emittenten von Finanzinstrumenten. Besonderer Handlungsbedarf ergibt sich für Emittenten von Finanzinstrumenten allgemein, die nicht an geregelten Märkten, sondern an multilateralen Handelssystemen – hierzu zählt insbesondere der Freiverkehr – oder organisierten Handelssystemen gehandelt werden; zudem wird auch das Pflichtenheft von Emittenten erweitert, die keine Aktien, sondern nur Anleihen an Handelsplätzen zugelassen haben. Denn die Vorschriften zu Ad hoc-Publizität, Directors’ Dealings und Insiderlisten werden in ihrem Anwendungsbereich massiv ausgedehnt.

Gleichzeitig wird das Sanktionsregime verschärft: Verstöße gegen die neuen Regeln können teuer werden und sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) grundsätzlich öffentlich zu machen. Lesen Sie in unserem Legal Update, was zu beachten ist.

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