Im Hinblick auf den Drang ausländischer Investoren, insbesondere aus dem asiatischen Raum, auf den deutschen und europäischen Markt, wird die Außenwirtschaftskontrolle auf nationaler sowie europäischer Ebene ein immer wichtigeres Thema für das M&A-Geschäft. Auch wenn die EU-Kommission und Deutschland Ausländische Direktinvestitionen (ADI) grundsätzlich weiterhin willkommen heißen, wurde der gesetzliche Rahmen verschärft und nun von der Exekutive rigoros angewandt, um einen sog. „Ausverkauf unserer Schlüsseltechnologien“ zu verhindern. Neuregelungen gab es zuletzt auf nationaler Ebene, und am Horizont steht das Inkrafttreten einer europäischen Verordnung, die den europäischen Flickenteppich im Außenwirtschaftsrecht vereinheitlichen soll. Der Aufsatz analysiert die jüngsten Entwicklungen in der europäischen und deutschen Gesetzgebung.
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