2021年6月14日

Fragen und Antworten zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren – Aktualisierte Version vom Juni 2021

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Das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren, über dessen verschiedene Entwurfsstadien (Referentenentwurf vom 11. August 2020 und Regierungsentwurf vom 14. Dezember 2020) wir bereits ausführlich berichtet hatten, ist am 3. Juni 2021 verabschiedet worden und am 10. Juni 2021 in Kraft getreten, so dass ein erster Schritt zur lange erwarteten Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts für elektronische Schuldverschreibungen sowie zur rechtssicheren Etablierung von Blockchain-Anleihen als einer der zentralen Bausteine der Blockchainstrategie der Bundesregierung nun getan ist. Gegenüber dem Regierungsentwurf sind noch einige Änderungen und Klarstellungen vorgenommen worden. Dies haben wir zum Anlass genommen, unser White Paper zu den Fragen und Antworten zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren zu aktualisieren, um Ihnen den Zugang zu dieser Weiterentwicklung des Marktes zu erleichtern.

Zu beachten ist, dass ganze Themenkomplexe an den Verordnungsgeber delegiert wurden. Es bleibt daher abzuwarten, welche konkretisierenden Regelungen der Verordnungsgeber in einem nächsten Schritt treffen wird. Solange diese Verordnung(en) noch nicht erlassen wurde(n), ist das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere in der Praxis noch nicht uneingeschränkt nutzbar, da die Registerführer, Verwahrer und sonstigen Infrastrukturanbieter erst dann in der Lage sein werden, dem Markt ein allen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Wir werden unser White Paper zu den Fragen und Antworten zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren insoweit auch weiterhin aktualisieren.

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