Unternehmen müssen eine Entscheidung treffen, in welcher Jurisdiktion ihre zentrale Leitung oder ein benannter Vertreter innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) künftig angesiedelt sein soll, da die gesetzliche Regelung nur so lange gilt, wie es keine untergeordnete zentrale Leitung im EWR gibt oder kein Vertreter bestimmt wird.

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