October 09, 2014

BGH-Urteil zur anfechtungsfesten Ausgestaltung von Direktzahlungen in der Lieferkette

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Die Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzanfechtungsrecht zeichnete sich bis zuletzt durch eine insolvenzverwalterfreundliche Auslegung der Anfechtungstatbestände aus. Dies führt zum Leidwesen vieler Unternehmen häufig dazu, dass sie Zahlungen, die sie von einem später insolventen Vertragspartner erhalten haben, an den Insolvenzverwalter verzinst zurückgewähren müssen. Das ist nicht nur sanierungsfeindlich, sondern häufig geraten die betroffenen Unternehmen dadurch auch selbst in finanzielle Schwierigkeiten, zumal sich die Anfechtungsansprüche auf Zahlungen erstrecken können, die bis zu zehn Jahre zurückliegen.

In einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 17. Juli 2014 – IX ZR 240/13) hat der BGH nunmehr einen Weg aufgezeigt, wie das Anfechtungsrisiko in einer der praxisrelevantesten Konstellationen – der Direktzahlung in der Lieferkette – ausgeschlossen werden kann.

Den Hintergrund und die Auswirkungen der BGH-Entscheidung haben wir in diesem Legal Update für Sie zusammengefasst.

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