Hijacking of Antitrust - Lehren aus der Kartellrechtsanwendung in Russland
Co-Author: Lina Taltseva, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Mayer Brown Düsseldorf.
Aus der westeuropäischen und insbesondere deutschen Perspektive wird das Kartellrecht als politisch weitgehend neutrale Materie empfunden. Die „politischen Exzesse“ des deutschen Kartellrechts erschöpfen sich im Wesentlichen in den Sonderregeln für bestimme Wirtschaftsbereiche und der Ministererlaubnis. Die Beschlussabteilungen entscheiden weisungsunabhängig. Es ist kaum vorstellbar, dass eine Beschlussabteilung – wie in Russland – in einem laufenden Verfahren einen Termin ansetzen würde, bei dem neben der sachlichen Erörterung des Falls die Beschwerdeführerinnen (sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter) und das betroffene Unternehmen jeweils ihre politischen Fürsprecherinnen aus den Ministerien oder dem Parlament präsentieren.
Lesen Sie den gesamten Artikel in der WUW vom 02.09.2022, Heft Nr. 9, Seite 461 und online auf www.wuw-online.de.