2021年10月04日

Der BGH legt weites, gläubigerfreundliches Verständnis der darlehensgleichen Forderung zu Grunde

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BB-Kommentar zu BGH, Urteil vom 22.07.2021, IX ZR 195/20

Der BGH hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die Ausschüttung eines zuvor auf neue Rechnung vorgetragenen Gewinns an den Alleingesellschafter einer GmbH als Rückgewähr einer wirtschaftlich einem Darlehen entsprechende Forderung im Sinne des § 135 Abs. 1 Nr. 2, § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO vom Insolvenzverwalter angefochten werden kann. In diesem Zusammenhang beschäftigte sich der BGH auch mit dem Verhältnis des § 135 InsO zu den Kapitalerhaltungsvorschriften.

Lesen Sie die ganze Urteilsbesprechung von Marco Wihelm im Betrieb-Berater 2021, Ausgabe 40, 2324.

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