2021年5月19日

Erweiterung der Meldepflichten zum Transparenzregister unter dem Entwurf der Bundesregierung zum Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz

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Mit der EU-weiten Vernetzung der nationalen Transparenzregister soll nun schon bald auch das deutsche Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Vollregister werden. Ziel ist es, die Transparenz über juristische Personen und deren wirtschaftliche Eigentümer sowie den Austausch relevanter Informationen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene weiter zu verbessern. Der von der Bundesregierung bereits im Februar 2021 veröffentlichte Entwurf für das Transparenzregister und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) sieht entsprechend umfassende Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) vor, das u.a. das deutsche Transparenzregister und die damit verbundenen Meldepflichten in Bezug auf die wirtschaftlichen Eigentümer regelt. Nicht zuletzt ist der Wegfall von bislang bei vielen transparenzpflichtigen Unternehmen einschlägigen Meldefiktionen und damit eine deutlich erweiterte aktive Meldepflicht vorgesehen. Darüber hinaus sollen auch die Meldepflichten ausländischer Unternehmen erweitert werden. Der nachfolgende Artikel konzentriert sich auf die geplanten Änderungen des GwG und beleuchtet die damit verbundenen (neuen) Meldepflichten an das deutsche Transparenzregister.

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