February 2007 - Hintergrund: Anmeldepflicht für Kreditportfoliokäufe Nach den bisherigen Grundsätzen der für das Bankwesen zutändigen 4. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes war der Kauf eines Kreditportfolios dann als Zusammenschluss im Sinne von § 37 Abs.1 Nr.1 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anzusehen und unterlag daher der Anmelde- und usionskontrollpflicht, wenn eine für die "Marktversorgung wesentliche Angebotsmenge" von der Transaktion betroffen war.
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