"Mit dieser Entscheidung hat die Kommission bestätigt, dass das Konzept der hessischen Landesregierung zur Restrukturierung der Staatsweingüter europarechtskonform war", sagt Dr. Hans-Georg Kamann, Partner im Frankfurter Büro von Mayer Brown. "Rechtlich steht damit der langfristigen Zukunftsfähigkeit der Staatsweingüter nichts mehr im Wege."
Das Land hatte bis 2002 jahrelang Verluste der Staatsweingüter übernommen. Die letzte Landesregierung hatte 2003 die Staatsweingüter in eine GmbH umgewandelt, im Rahmen der Privatisierung Kapitaleinlagen geleistet und den Neubau einer Kellerei mitfinanziert. Die Kommission wertete die Maßnahmen zum größten Teil als zulässige Restrukturierungsbeihilfen. Lediglich Zuschüsse in geringer Höhe vor der Zeit der Privatisierung müssen zurückgezahlt werden.
Ansprechpartner:
Dr. Hans-Georg Kamann
Partner, Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 7941 1691
Friederike Hartmann
Manager Communications, Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 7941 1045