Das neue US-Gesetz verstärkt die Restriktionen, die für ausländische Investoren in den USA gelten. "Nicht nur Investitionen im Verteidigungssektor, sondern auch jene in Bereichen wie Energie, Infrastruktur, Technologie, Telekommunikation oder Transport können überwacht werden", sagte Simeon M. Kriesberg, Partner im Washingtoner Büro von Mayer Brown. "Die Änderungen des Verfahrens und die vergrößerte Reichweite der Überwachungsmöglichkeiten haben zur Folge, dass potenzielle Investoren die von ihnen geplanten Investitionen schon im Vorfeld auch rechtlich so aufbereiten sollten, dass Aussicht auf Genehmigung besteht."
David M. McIntosh, ebenfalls Partner im Washingtoner Büro von Mayer Brown, ergänzte, dass über einen Antrag auf Freigabe innerhalb einer Frist von 30 Tagen entschieden werden müsse. Hierfür habe der US-Präsident ein Komitee eingesetzt (Committee on Foreign Investment in the United States, CFIUS). "CFIUS untersucht jeden Einzelfall und kann auch von sich aus tätig werden und eine Investition untersagen", sagte McIntosh.
Bernd Thalmann, Rechtsanwalt und Partner im Frankfurter Büro von Mayer Brown, erläuterte das Gesetzesvorhaben der deutschen Regierung. "Die Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung ermöglicht es nun, einen Erwerb von Unternehmen zu untersagen, der die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet." Besonders spannend sei die Frage, welche Industriezweige hierdurch eigentlich geschützt werden könnten. "Um monatelange Rechtsunsicherheit zu vermeiden, sind ausländische Investoren bei Erwerb von deutschen Unternehmen aus Schlüsselbranchen wie Energie und Telekommunikation praktisch zur Anmeldung ihres Vorhabens gezwungen", stellte Thalmann fest.
Auch die anschließende Diskussion, die Dr. Mark C. Hilgard, Partner im Frankfurter Büro von Mayer Brown, moderierte, zeigte, dass "Ordnung und Sicherheit" Begriffe sind, die sehr klar erscheinen, aber im Einzelfall schwer zu bestimmen sind. "Wann eine Gefährdung von öffentlicher Ordnung oder Sicherheit vorliegt, wird in Deutschland schon wegen geltenden EU-Rechts nicht nach dem gleichen Maßstab beurteilt werden wie in den USA", sagte Hilgard.
Weiterhin wurde im Verlauf des Seminars deutlich, dass eine Harmonisierung der Investitionsbeschränkungen auf europäischer Ebene nicht nur wünschenswert, sondern geboten ist, weil das Instrumentarium sowohl den EU-Vertrag als auch WTO-Recht berührt.
Ansprechpartner:
Dr. Mark C. Hilgard
Partner, Frankfurt
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