Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, insbesondere ein möglicher “harter Brexit”, infolgedessen europäische Regelungen nicht mehr bilateral angewendet werden, wird vielfältige Auswirkungen auch innerhalb der Europäischen Union zur Folge haben. Anders als etwa das deutsche Recht sieht das englische Recht beispielsweise ein vorinsolvenzrechtliches Sanierungsinstrument, das (solvent) Scheme of Arrangement vor, welches bisher sowohl von britischen, wie auch nicht-britischen Unternehmen zur Umsetzung einer Restrukturierung häufig genutzt wurde. Der Artikel zeigt auf, inwieweit das Scheme of Arrangement auch nach einem möglichen "harten Brexit" als vorinsolvenzrechtliches Sanierungsinstrument insbesondere in Deutschland anerkannt werden wird.
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8. November2023
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