Am heutigen 20. Mai 2014 tritt die Richtlinie 2014/50/EU des europäischen Parlaments und Rates über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedsstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen, kurz Mobilitäts-Richtlinie, in Kraft. Diese Richtlinie führt zu wesentlichen, kostenrelevanten Änderungen des Rechts der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Der deutsche Gesetzgeber muss diese Änderungen bis 2018 umsetzen. Arbeitgeber, die Systeme der betrieblichen Altersversorgung anbieten, sollten sich frühzeitig mit diesen Inhalten vertraut machen und ihre Auswirkungen auf die bestehenden Versorgungswerke prüfen, um eventuell bestehenden Anpassungsbedarf rechtzeitig zu ermitteln. Die Neuregelungen haben wir in diesem Legal Update für Sie zusammengefasst.
Downloads –
Veröffentlichungen
-
December 2020
-
23. Dezember2020
Episode 17 - UK Pensions Law Video - Podcast version
UK Pensions Law Podcast14:28 Minute/n Hördauer
-
November 2020
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Subscribe to Email