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Konstantin Kühn

Employment & Benefits, Employee Benefits, Executive Compensation

Übersicht

Konstantin Kühn berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individualarbeitsrechts und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen, bei der Gestaltung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen, bei Unternehmensumstrukturierungen und internen Untersuchungen.

Vor seiner Tätigkeit bei Mayer Brown war Konstantin Kühn als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Rechtsreferendar für verschiedene internationale Kanzleien in Frankfurt tätig.

Ausbildung

  • Frankfurt am Main, Zweites Staatsexamen
  • Universität Passau, Erstes Staatsexamen
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Referendariat

Zulassungen

  • Frankfurt am Main, Deutschland

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch
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