Düsseldorf

Mayer Brown LLP

Über uns

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts – ob in nationalen, grenzüberschreitenden oder internationalen Fragen. In Deutschland sind wir mit rund 70 Anwälten in Frankfurt am Main und Düsseldorf vertreten. Unsere deutsche Praxis wird regelmäßig in den führenden Rechtshandbüchern JUVE, Legal 500, Chambers & Partners und IFLR 1000 empfohlen.

Wir sind in Deutschland unter anderem in folgenden Industrie- und Rechtsbereichen tätig:

Beratungsgebiete

Industriesektoren

Beratungsgebiete

Aktien-, Konzern- und Umwandlungsrecht
Zu unseren Mandanten gehören börsennotierte und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften, die wir bei Hauptversammlungen und bei der Durchführung wesentlicher Strukturmaßnahmen, wie zum Beispiel dem Abschluss von Unternehmensverträgen und der Durchführung von Squeeze-outs, beraten. Wir beraten Mehrheits- und Minderheitsaktionäre bei der Ausübung ihrer Beteiligungsrechte und entwerfen gemeinsam mit unseren Mandanten Strategien für den Beteiligungsaufbau und die Verwirklichung unternehmerischer Ziele in Beteiligungsunternehmen. Wir beraten zur Corporate Governance in Unternehmen. Vorstände und Aufsichtsräte beraten wir im Hinblick auf Organpflichten und Haftungsfragen sowie bei Fragen zur D&O-Versicherung. Des Weiteren beraten wir zum Konzern- und Umwandlungsrecht, inklusive Umwandlungssteuerrecht, zu Cash-Pool-Systemen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sowie bei Umstrukturierungen in Konzernen unter Einschluss umwandlungsrechtlicher Maßnahmen und bei Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln. Wir entwickeln SE-Holdingstrukturen und setzen diese im Rahmen von nationalen und internationalen Konzernumstrukturierungen unter Beachtung des Mitbestimmungs- und Steuerrechts um.

Allgemeines Vertragsrecht
Wir beraten Unternehmen auf laufender Basis in Bezug auf ihr allgemeines vertrags-, handels- und wirtschaftsrechtliches Tagesgeschäft sowie bei Sonderprojekten. Dabei arbeiten wir in enger Abstimmung mit den Rechts- und Fachabteilungen des Mandanten und stellen, sofern gewünscht, die ausgelagerte Rechtsabteilung dar. Des Weiteren unterstützen wir unsere Mandanten in allen Phasen, ob bei der vorbereitenden Planung eines neuen Geschäftsmodells, beim Entwurf von Rahmen- oder Einzelverträgen, bei Vertragsverhandlungen, bei Problemen in der Umsetzung oder Durchsetzung von Verträgen, vorbeugend zur Vermeidung eigener Haftung oder zur Sicherung der Rechte gegen einen Dritten und auch bei der Lösung entstandener Haftungs- und Streitfälle. All dies erfolgt unter Berücksichtigung nicht nur der individuellen Erfordernisse des Mandanten, der branchentypischen Terminologie und unserer Erfahrungen aus vergangenen Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten, sondern auch unter Einbeziehung entsprechender Verbandsempfehlungen (z.B. VDA oder ZVEI).

Wir begleiten unsere Mandanten regelmäßig bei Gewährleistungs- und Produkthaftungsfällen sowie Rückrufen einschließlich der versicherungsrechtlichen Abwicklung. Dabei arbeiten wir mit der Rechtsabteilung, den kaufmännischen Abteilungen, aber auch mit Technikern und Kommunikationsberatern zusammen.

Arbeitsrecht
Unsere Praxisgruppe Employment & Benefits berät und vertritt deutschlandweit nationale und internationale Unternehmen in allen rechtlichen Fragen des transaktionsbezogenen Arbeitsrechts sowie zu Personalorganisation und -reorganisation, Personaleinsatz und Personalabgang, Personalvergütung, betriebliche Altersversorgung und Kostenmanagement sowie Personalplanung und -verwaltung.

Bankaufsichtsrecht
Wir beraten in- und ausländische Banken und andere Finanzdienstleister sowie Unternehmen zu allen Aspekten des Bankaufsichtsrechts, sowohl bei laufenden aufsichtsrechtlichen Fragen als auch bei der Strukturierung ihrer Tätigkeiten. Weitere Schwerpunkte sind die Beratung von Marktinfrastrukturprojekten (beispielsweise das Clearing von Derivativen) und die Beratung auf den Gebieten des Wertpapierhandels- und Depotrechts sowie des Rechts der Zahlungsdienste, einschließlich neuester Entwicklungen wie elektronische Wertpapiere und Blockchain-basierte Transaktions- und Abwicklungslösungen.

Bank- und Finanzrecht
Wir beraten das gesamte Spektrum des Bank- und Finanzrechts. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich Debt Capital Markets/Derivate, Kreditfinanzierungen und Structured Finance. Weitere Schwerpunkte sind die Beratung von Restrukturierungen von Finanzierungen und Kapitalmarktinstrumenten sowie die Unterstützung unserer Mandanten bei regulatorischen Projekten.

Betriebliche Altersversorgung
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sind wir vor allem bei der Errichtung von Pensionsfonds, bei Prozessführung und Finanzierung tätig und vertreten unsere Mandanten während des gesamten Lebenszyklus ihres Pensionsfonds. Regelmäßig beraten wir zu Contractual Trust Arrangements (CTAs) und begleiten die Einrichtung betrieblicher bzw. unternehmens- oder gruppenbezogener Treuhandlösungen und prüfen die CTA-Konstruktionen auf ihre Insolvenzfestigkeit.

Compliance
Wir beraten Mandanten beim Aufbau von Compliance-Management-Systemen (CMS) zur Sicherung des Vertrauens von Eigentümern und Aktionären, Mitarbeitern, Verbrauchern sowie der Öffentlichkeit in die verantwortungsbewusste Unternehmensleitung sowie zur Vermeidung von Bußgeldern, Rufschäden, Schadensersatzklagen, Kursverlusten und Haftung der Unternehmensorgane.

Wir beraten Mandanten ferner bei internen und externen Ermittlungen zur Aufklärung etwaiger Compliance-Verstöße und vertreten die Interessen unserer Mandanten gegenüber Behörden und vor Gericht. Dabei arbeiten wir eng mit unseren internationalen Kollegen zusammen. Des Weiteren unterstützen wir unsere Mandanten bei Transaktionen durch eine maßgeschneiderte Compliance-Due Diligence. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:

  • Beratung von Unternehmen und Geschäftsleitungen in aufsichts-, ordnungs- und wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen sowie kartellrechtlichen Verfahren,
  • Risikoanalysen im Hinblick auf bestehende Compliance-Risiken und Vermeidung von Risiken bei Vertragsgestaltungen,
  • Bewertung von Compliance-Risiken im Rahmen der Due Diligence bei M&A, Outsourcing, Joint Ventures und anderen Transaktionen (Compliance Due Diligence),
  • Beratung zu spezifischen Anforderungen nach deutschem Recht (z.B. Datenschutz, Arbeits-, Mitbestimmungs-, Lebensmittel-, Medizinprodukte-, Arzneimittel- und Produktsicherheitsrecht),
  • Einführung von Beschwerdemanagement- und Hinweisgebersystemen von der Whistleblowing-Hotline über Ombudsleute bis hin zu unternehmenseigenen Kontaktstellen,
  • strategische Krisenkommunikation und Erstellung von Notfallplänen sowie
  • Interessenvertretung vor Gericht sowie gegenüber Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden.

Corporate Governance
An die Qualität der Unternehmensführung werden immer höhere Anforderungen gestellt. Vorstände und Aufsichtsräte eines Unternehmens haben die Pflicht, hohe Standards an die Unternehmensleitung zu setzen, einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen. Unter anderem beraten und begleiten wir Vorstände und Aufsichtsräte

  • bei der Befolgung ihrer gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Leitung des Unternehmens,
  • bei der Abgabe der Entsprechenserklärungen nach dem Corporate Governance Kodex,
  • bei der Formulierung eigener Corporate Governance-Grundsätze und Unternehmensleitlinien,
  • bei der Implementierung dieser Grundsätze in die bestehenden Unternehmensstrukturen,
  • in Konfliktlagen zwischen den Organen des Unternehmens sowie
  • bei der Kommunikation der allgemeinen Führungsgrundsätze und von Einzelfallentscheidungen wie beispielsweise Unternehmensverkauf, Beteiligungserwerb, Haftungsfragen und Anfechtungsklagen.

Finanzierungen
Ein hochspezialisiertes Team innerhalb unserer Banking & Finance Praxisgruppe berät Sie ganzheitlich zu Finanzierungsfragen, insbesondere zu Leveraged Finance-Transaktionen, Akquisitionsfinanzierungen, Unternehmenskrediten, Immobilienfinanzierungen, NPL-Transaktionen, Restrukturierungen sowie zu Rechtsfragen aus der Tätigkeit von Agents und Trustees.

Gesellschaftsrecht, Public und Private M&A
Wir beraten Industrieunternehmen, Finanzinstitute und Investmentbanken, Private Equity-Investoren und börsennotierte Gesellschaften im In- und Ausland bei M&A-Transaktionen, öffentlichen Übernahmen, Joint Ventures, Restrukturierungen sowie aktienrechtlichen und Corporate Governance-Themen. Unsere M&A-Anwälte arbeiten bei der Strukturierung von Transaktionen eng mit unseren Steuerexperten zusammen. Durch unser internationales Netzwerk bieten wir unseren Mandanten innovative Lösungen für deren grenzüberschreitende Transaktionen an.

Wir beraten Investoren, Zielunternehmen und Banken bei der Übernahme börsennotierter Unternehmen. Wir entwickeln passende Übernahmestrategien, sind erfahren in der Abstimmung mit der BaFin und beraten zu allen Veröffentlichungspflichten. Im Anschluss an die Transaktion beraten wir bei der erfolgreichen Integration.

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Unsere in Deutschland auf Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwälte sind Teil einer globalen Einheit, die unsere Mandanten auf nationaler, europäischer und globaler Ebene beraten. Wir vertreten Mandanten in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und beraten insbesondere zum Patent-, Know-how-, Marken-, Design- und Urheberrecht sowie zu Fragen des Lauterkeitsrechts. Neben den streitigen Auseinandersetzungen entwerfen und verhandeln unsere Rechtsanwälte Lizenz- und andere Technologietransferverträge und beraten zu den damit verbundenen wettbewerbsrechtlichen Aspekten.

Immobilien- und Baurecht
Wir beraten umfassend im Immobilien- und Baurecht. Insbesondere vertreten wir Investoren bei nationalen und internationalen Transaktionen aller Art, bei Projektentwicklungen, bei Finanzierungen sowie im Asset Management. Im Transaktionsbereich unterstützen wir unsere Mandanten vielfach auch bei Co-Investments. Investitionen in Hotels bilden einen besonderen Schwerpunkt unserer Beratung. Unser Serviceangebot wird komplettiert durch ein erfahrenes, effizientes Immobiliennotariat.

IT- und Datenschutzrecht
Wir beraten im nationalen und internationalen Umfeld zu IT-Projekten und Softwareentwicklung, insbesondere zu IT-Verträgen, einschließlich Verträgen im Bereich E-Commerce, Cloud Computing, Software-as-a-Service, Data Center Transfer oder IT-Outsourcing. Zudem beraten wir zu datenschutzrechtlichen Aspekten, unter anderem zu Auftragsdatenverarbeitung, Datensicherheit und Datenübermittlung ins Ausland und werden auch als externer Datenschutzbeauftragter tätig.

Kapitalmarktrecht
Der Schwerpunkt unseres angesehenen Kapitalmarktteams liegt in der Beratung sämtlicher kapitalmarktrechtlicher Fragen. Dazu zählen Transaktionen im Bereich Equity und Debt Capital Markets sowie im Schuldscheinmarkt, alle Arten von Derivaten und strukturierten Produkten sowie strukturierten Finanzierungen und Verbriefungen. Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei der Strukturierung und Durchführung von hybriden Finanzierungen, wie Nachranganleihen, Wandel- und Optionsanleihen, stille Einlagen und Genussrechte. Schließlich liegt ein Schwerpunkt unserer Beratung im Bereich Anleiherückkäufe und -strukturierungen. Die enge Zusammenarbeit mit unseren Kollegen an internationalen Finanzplätzen wie London, New York und Hong Kong sowie die Mitgliedschaft unserer Partner in Gremien und Verbänden stellt sicher, dass wir nicht nur mit den geltenden Marktstandards bestens vertraut sind, sondern diese auch aktiv mitgestalten.

Kartell- und Wettbewerbsrecht
Wir unterstützen unsere Mandanten bei deutschen und europäischen Fusionskontrollverfahren und führen sie durch das Labyrinth der weltweiten Fusionskontrollregime. Wir beraten unsere Mandanten bei einer Vielzahl von Kooperationen (Vertrieb, Online-Vermarktung, F&E, Lizenzierungen, gemeinsame Produktion und gemeinsamer Einkauf etc.), bieten Rat bei (vorgeblich) missbräuchlichen Praktiken und Compliance-Beratung, einschließlich Risikoeinschätzung, interner Untersuchungen und Audits, Kartellrechts- und Durchsuchungsleitfäden und Trainingseinheiten. Wir vertreten Mandanten bei Kartellverfahren und unterstützen bei beihilferechtlichen Prüfungen. Unser Team berät Unternehmen ebenfalls bei kartellrechtlichen Schadensersatzklagen.

Notarielle Dienstleistungen
Am Standort Frankfurt sind drei Notare tätig, die das gesamte Spektrum der notariellen Dienstleistungen abdecken, insbesondere Beurkundungen und Beglaubigungen. Unsere Notare haben als Rechtsanwälte und Notare langjährige praktische Erfahrung in der Begleitung von notariellen Angelegenheiten mit in- als auch ausländischem Bezug.

Outsourcing / Business & Technology Sourcing
Wir sind weltweit eine der führenden Adressen für die juristische Begleitung von Outsourcing-Projekten. Neben dem klassischen Outsourcing von Informationstechnologie (IT) und Unternehmensprozessen (BPO) unterstützen unsere Anwälte in Frankfurt, Düsseldorf und Brüssel unsere Mandanten bei Offshore-Projekten, beim Insourcing, bei der Neuverhandlung von Verträgen und bei allgemeineren Fragestellungen in Bereichen wie Beschaffung, E-Commerce und Lizenzen.

Private Equity & Venture Capital
Ein spezialisiertes Team berät Investoren, Banken sowie PE-finanzierte Unternehmen in allen Phasen eines Investments. Unser interdisziplinäres Team, u.a. aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Restrukturierung, Arbeitsrecht, Steuern und IP, steht Ihnen vom ersten Tag des Investments bis zum Exit zur Seite. Da Private Equity-Transaktionen stets internationale Aspekte beinhalten, arbeiten wir eng in einem globalen Team zusammen, um den bestmöglichen Service sicherzustellen.

Prozessführung und Schiedsverfahren
Wir beraten und vertreten Mandanten nicht nur bei gerichtlichen Prozessen, sondern auch in nationalen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren. Wo es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, wirken wir auf eine vorgerichtliche Streitbeilegung hin, um einen Prozess zu vermeiden. 

Restrukturierung und Insolvenzrecht
Die eingespielte Zusammenarbeit innerhalb unserer interdisziplinären Restrukturierungsgruppe nutzen wir bei der Beratung von in die Krise geratenen Unternehmen, Gläubigern, Anteilsinhabern und Investoren. Wir beraten schnell, pragmatisch und innovativ sowohl bei gesellschafts-, arbeits- und finanzrechtlichen sowie operativen Restrukturierungen vor und in der Krise, außergerichtlich und im Insolvenzverfahren. Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten bei nationalen und internationalen Unternehmenskäufen und -verkäufen in der Krise oder aus der Insolvenz (Distressed M&A). Die Restrukturierungsgruppe setzt sich aus Spezialisten aller wichtigen Rechtsgebiete zusammen, u.a. aus dem M&A/Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits-, Bank- und Finanz-, IP- und Wettbewerbsrecht, und beschäftigt sich insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:

  • Gesellschaftsrechtliche und operative Restrukturierung
    Bei der gesellschaftsrechtlichen und operativen Restrukturierung unterstützen wir bei der Planung und Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen, zum Beispiel beim Kapitalschnitt mit Kapitalerhöhung, Debt-Equity-Swap und Sale-and-Lease-Back, der Ausarbeitung und Umsetzung von Sanierungsgutachten, der Eigenverwaltung, bei Insolvenzplänen sowie Treuhandkonstruktionen und bei der Liquidation von finanziell angeschlagenen Unternehmen. Wir beraten zur Vermeidung oder Gestaltung der Insolvenz und in Bezug auf Haftungsrisiken von Gesellschaftern und Geschäftsführern.
  • Finanzrechtliche Strukturierung
    Im Rahmen der Refinanzierung und finanzrechtlichen Restrukturierung beraten wir etwa bei Schuldenerlass-, Prolongations-, Standstill-, Sanierungs- und Restrukturierungsvereinbarungen sowie bei doppelnützigen Treuhandmodellen, der Koordination von Gläubigerausschüssen, Komiteen und Gläubigergruppen sowie bei der Vermeidung von Haftungsrisiken, etwa aus faktischer Geschäftsführung oder Anfechtung. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten beim Debt-Trading (unter anderem LMA und LSTA), insbesondere beim Erwerb und Verkauf von notleidenden Krediten (Kreditportfolios und Einzelkredite) sowie bei deren Verbriefung.
  • Klassisches Insolvenzrecht
    Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im klassischen Insolvenzrecht. Eine angemessene Risikovorsorge bei der Vertragsgestaltung mit Vertragspartnern, die sich in der Krise befinden (Lizenzen, Lösungsklauseln, etc.), sowie Forderungsanmeldungen, die Geltendmachung von Ab- und Aussonderungsrechten (Sicherheiten), Aufrechnungen, Beratung zum Insolvenzverwalterwahlrecht und bei Insolvenzanfechtungen, einschließlich der Prozessführung und außergerichtlichen Streitbeilegung, runden unser Beratungsspektrum ab. Darüber hinaus beraten wir regelmäßig im Zusammenhang mit dem Aufsetzen sogenannter Collateral Trust Arrangements (CTAs), einschließlich der Erstellung von Gleichwertigkeitsgutachten.
  • Sonderfunktionen
    Regelmäßig übernehmen wir auch Sonderfunktionen, wie zum Beispiel als Mitglied im Gläubigerausschuss, als Poolverwalter oder als Treuhänder.

Steuerrecht
Unser Steuerteam entwickelt durchdachte und pragmatische Lösungen, die Ihre unternehmerischen Aktivitäten unterstützen, Kosten reduzieren und Ihren individuellen Bedürfnissen und steuerlichen Herausforderungen gerecht werden. Unsere deutschen Steueranwälte und Steuerberater sind nahtlos in unsere globale Steuerpraxis integriert und beraten zu allen maßgeblichen Aspekten des nationalen und internationalen Steuerrechts, insbesondere zu Strukturierungen und sämtlichen transaktionsbezogenen Fragestellungen sowie zu steuerlichen Auseinandersetzungen.

Technology Transfer
Wir sind weltweit eine der führenden Adressen für die juristische Begleitung aller Arten und Größenordnungen von Outsourcing-Projekten. Neben dem klassischen Outsourcing von Informationstechnologie (IT) und Unternehmensprozessen (BPO) unterstützen unsere Anwälte in Frankfurt und Düsseldorf unsere Mandanten bei Offshore-Projekten, beim Insourcing, bei der Neuverhandlung von Verträgen und bei allgemeineren Fragestellungen in Bereichen wie Beschaffung, E-Commerce und Lizenzen.

Versicherungen
In den letzten Jahren hat die W&I-Versicherung als wichtiges Instrument zur Verringerung von transaktionsbezogenen Risiken – bei Abgabe von Garantien bis hin zu Steuerrisiken und anderen Eventualverbindlichkeiten – an Bedeutung gewonnen. Mit unseren Gesellschaftsrechts-, Steuer- und Prozessführungs-Teams in den USA, Großbritannien, Europa und Asien sind wir eine der weltweit führenden Versicherungs-Praxen, die in der Lage ist, auf diesen wachsenden Bedarf zu reagieren.

Wir beraten sowohl Versicherer beim Abschluss von Policen, bei der Durchführung von Due Diligence-Prüfungen, bei der Identifizierung von Risiken im Zusammenhang mit Transaktionen und bei der Formulierung von Policen als auch Käufer und Verkäufer im Rahmen von M&A-Transaktionen beim Abschluss von W&I-Versicherungen sowie Versicherungen für bekannte Steuerrisiken oder andere bekannte Risiken. Wir betrachten die Fragestellungen zu Versicherungen im Rahmen von Transaktionen aus der Sicht erfahrener Deal-Anwälte. Jedes Mitglied unseres Teams berät bei M&A-Transaktionen regelmäßig Käufer und Verkäufer. So können wir unseren Mandanten aktuelle Marktkenntnis und praxisnahe Erfahrung bei der Versicherung von Transaktionen gleichermaßen aus der Sicht des Versicherers wie auch aus der Sicht der Vertragsparteien bieten.

Unsere Prozess-Praxis berät seit Jahren Versicherer bei W&I-Versicherungsansprüchen und Schadensmeldungen. Wir können auf sämtliche Ressourcen unseres globalen und weltweiten Netzwerkes zurückgreifen, wenn es darum geht, Versicherer bei der Beantwortung von Schadensmeldungen und Schadensfällen zu unterstützen. Dies bedeutet, Ihr „lokales“ Mayer Brown-Team stimmt sich eng mit den Kollegen für Transaktionsversicherungen in der jeweiligen Gerichtsbarkeit ab, um in grenzüberschreitenden Fällen zu helfen. Bei Bedarf ziehen wir auch unsere Kollegen aus anderen Praxisbereichen, z. B. aus den Bereichen Steuern, Arbeitsrecht, IP und Gesellschaftsrecht hinzu.

Industriesektoren

Automobilindustrie
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Automobilbranche sind wir mit allen Facetten der rechtlichen Beratung vertraut. Wir verfügen über besondere Kenntnisse der Marktstandards, der regelmäßig auftretenden Rechtsfragen und der üblichen vertraglichen Regelungen. Neben der Beratung im Zusammenhang mit komplexen Transaktionen und Restrukturierungen bearbeiten wir auch alle rechtlichen Themen des Tagesgeschäfts, sowohl von Tier 1- und Tier 2-Lieferanten als auch von OEMs.

Banken & Finanzinstitute
Wir beraten Banken, Finanzdienstleister, Börsen und andere Infrastrukturanbieter umfassend. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Unterstützung unserer Mandanten bei der Kapitalmarktfinanzierung sowie der Umsetzung von regulatorischen Projekten und der Begleitung von Transaktionen für deren Kunden, wie Akquisitionsfinanzierungen oder Unternehmensanleihen. Unsere Anwälte verfügen über große Erfahrung darin, innovative Lösungen in einem dynamischen regulatorischen Umfeld zu finden.

Bauprojekte einschließlich Anlagenbau
Mayer Brown verfügt über eine der weltweit führenden anwaltlichen Beratungspraxen zur Betreuung von Bauprojekten aller Art. Hierzu gehören insbesondere industrielle Investitionsvorhaben (einschließlich Logistik), klassische Bauvorhaben aller Art (Büros, Hotels usw.) sowie Infrastrukturinvestments, vielfach mit grenzüberschreitendem Bezug. Wir betreuen Projekte von der Strukturierung und Ausschreibung bis zur Fertigstellung und – falls erforderlich – Streitbeilegung. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in Deutschland ist dabei der Anlagenbau, bei dem wir den gesamten Lebenszyklus der jeweiligen Projekte beraten einschließlich nationaler und internationaler Anlagenbau-Schiedsverfahren.

Chemie
Die chemische Industrie ist als stark regulierter Sektor und mit heterogenen Marktteilnehmern mit einer Vielzahl von Rechtsfragen konfrontiert. Wir beraten auf nationaler wie internationaler Ebene von regulatorischen Fragen wie REACH über kartellrechtliche Themen bis hin zu Transaktionen und Restrukturierungen.

Energie
Wir befassen uns regelmäßig mit Fragen des Energiewirtschaftsrechts, betreuen Transaktionen in der Energieindustrie oder beraten bei Projektentwicklungen. Unsere Beratung erstreckt sich dabei sowohl auf die herkömmliche Energieerzeugung als auch auf erneuerbare Energien. Unsere Kollegen in Deutschland sind Teil unserer globalen Energiepraxis.

FinTech
Wir beraten sowohl etablierte Finanzinstitute als auch Start-ups im Themenumfeld FinTech und kennen so die jeweiligen Interessenlagen. Auf Basis unserer Expertise im Bankaufsichtsrecht können wir integrierte Lösungen anbieten, von der rechtlichen Überprüfung neuer Geschäftsmodelle über die datenschutz- und IP-rechtliche Beratung hin zur gesellschaftsrechtlichen Beratung, insbesondere für Joint Ventures und Investoren.

Groß- und Einzelhandel
Im Bereich des Groß- und Einzelhandels beraten wir unsere Mandanten im gesamten Lebenszyklus und zu allen Rechtsfragen. Hierzu zählen Themen rund um Marken, Designs und Lizenzen ebenso wie Miet-, Logistik- und Lagerverträge sowie Fragen rund um Restrukturierungen und Gesellschafts- und Arbeitsrecht.

Hotel & Freizeit
Mayer Brown verfügt über eine global aufgestellte „Hotel & Leisure Group“, die sich in Deutschland insbesondere mit Immobilieninvestitionen in Hotels, Hotelimmobilienentwicklungen sowie M&A-Transaktionen im Hotelmarkt befasst. Dabei gehören auch Vertragsgestaltungen wie Pachtverträge, Managementverträge, Franchiseverträge usw. zu unserem Beratungsangebot. Aufgrund unserer besonderen Branchenerfahrung kennen wir die relevanten Marktstandards und verfügen über ein ausgezeichnetes Netzwerk an Kontakten.

Life Sciences
Im dynamischen und vielschichtigen Bereich Biotech, Pharma und Medizinprodukte profitieren unsere Mandanten besonders von unserer interdisziplinären und international integrierten Beratung, die von Patent- und Produkthaftungsfragen bis hin zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen reicht.

Logistik
Wir betreuen führende Unternehmen der Logistikindustrie bzw. bei Logistikinvestments. Wir sind vertraut mit einer breiten Palette von operativen Verträgen mit Logistikbezug. Dies umfasst auch das Outsourcing von Logistikdienstleistungen. Zudem sind wir vielfach bei M&A-Transaktionen im Logistikmarkt tätig geworden und beraten Investoren in Logistikimmobilien.  

Technologie, Medien & Telekommunikation (TMT)
Im TMT Bereich profitieren unsere Mandanten von unserem integrierten Beratungsansatz. Unsere Anwälte verbinden effizient Branchenkenntnis mit juristischer Expertise in den Bereichen Intellectual Property, IT, Kartell- und Wettbewerbsrecht und in regulatorischen Fragen. Kombiniert mit unserem Know-how in den Bereichen Unternehmenstransaktionen und -umstrukturierungen sowie Steuerstrukturierung erlaubt dies uns, Mandanten bei der digitalen Transformation aktiv zu begleiten.

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