Legal Update
EuGH entscheidet, wann Ad-hoc Mitteilungen veröffentlicht werden müssen
29 June 2012
Mayer Brown Legal Update
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 28. Juni 2012 darüber entschieden, ab wann bei sogenannten gestreckten Geschehensabläufen eine Insiderinformation vorliegt, die vom Emittenten im Wege einer Ad-hoc Mitteilung veröffentlicht werden muss. Das Urteil bringt mehr Rechtssicherheit: Künftige Ereignisse sind nicht veröffentlichungspflichtig, solange ihr Eintritt unwahrscheinlich ist, auch wenn es sich um bedeutende Ereignisse handelt. Allerdings können Zwischenschritte veröffentlichungspflichtig sein, sofern ihnen bereits Kursbeeinflussungspotenzial zukommt. Das Zusammenspiel dieser beiden Aussagen lässt allerdings Fragen offen.